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Baubewilligung für Solaranlagen in St. Gallen: Meldepflicht oder Bewilligung?

10. Februar 2026 · 6 Min. Lesezeit · SM Tech GmbH

Die Bewilligungsfrage ist oft die erste Hürde auf dem Weg zur eigenen Solaranlage. Im Kanton St. Gallen wurde das Verfahren 2026 deutlich vereinfacht. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wann eine einfache Meldung reicht und wann Sie eine ordentliche Baubewilligung benötigen.

Grundsatz: Meldepflicht statt Bewilligungspflicht

Seit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und den kantonalen Umsetzungsbestimmungen sind Solaranlagen auf bestehenden Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich nur noch meldepflichtig. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Gemeinde über die geplante Solaranlage informieren, benötigen aber keine ordentliche Baubewilligung.

Die Meldung erfolgt in der Regel über ein einfaches Formular, das bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde eingereicht wird. Die Gemeinde hat eine kurze Frist, um allfällige Einwände vorzubringen. Reagiert die Gemeinde nicht innert dieser Frist, gilt die Anlage als genehmigt.

Das beschleunigte Verfahren, das 2026 in Kraft getreten ist, hat diese Fristen nochmals verkürzt. Die Gemeinde muss innert weniger Arbeitstage reagieren. Einsprachen gegen Solaranlagen sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Seit 2026 gilt: Die meisten Solaranlagen auf bestehenden Dächern sind nur noch meldepflichtig – kein aufwändiges Baubewilligungsverfahren mehr.

Wann ist eine Baubewilligung erforderlich?

In bestimmten Fällen ist weiterhin eine ordentliche Baubewilligung nötig. Dies betrifft folgende Situationen:

Denkmalgeschützte Gebäude: Bei kantonal oder kommunal geschützten Gebäuden muss die Denkmalpflege einbezogen werden. Das Amt für Kultur des Kantons St. Gallen beurteilt, ob die geplante Solaranlage mit dem Schutzumfang vereinbar ist. In vielen Fällen sind Lösungen möglich, etwa durch Verwendung von Modulen in der Farbe der bestehenden Dacheindeckung.

Schutzzonen und ISOS-Perimeter: Gebäude in Schutzzonen oder im Perimeter von ISOS-Ortsbildern (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder) unterliegen besonderen Anforderungen. Hier kann eine Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz und Energieproduktion erforderlich sein.

Fassadenanlagen: Solaranlagen an Fassaden sind in vielen Fällen bewilligungspflichtig, da sie das Erscheinungsbild des Gebäudes stärker verändern als Dachanlagen. Im Kanton St. Gallen wird hier eine differenzierte Betrachtung angewandt.

Freiflächenanlagen: Solaranlagen auf dem Boden (nicht auf Gebäuden) sind grundsätzlich bewilligungspflichtig und in vielen Zonen nicht zulässig. Ausnahmen gelten für alpine Solaranlagen, die vom Bund speziell gefördert werden.

Das Meldeverfahren in der Praxis

So läuft das Meldeverfahren in einer typischen St. Galler Gemeinde ab:

Schritt 1 – Formular ausfüllen: Die meisten Gemeinden stellen ein Meldeformular auf ihrer Website zur Verfügung. Einzureichen sind in der Regel: Situationsplan, Dachaufsicht mit eingezeichneter Anlage, Angaben zu Modulfläche und Leistung.

Schritt 2 – Einreichung: Das ausgefüllte Formular wird bei der Bauverwaltung eingereicht, heute meist elektronisch über die Gemeindewebsite oder per E-Mail.

Schritt 3 – Prüfung: Die Bauverwaltung prüft, ob die Voraussetzungen für das Meldeverfahren erfüllt sind (keine Schutzzone, kein Denkmal, genügende Anpassung an die Dachfläche).

Schritt 4 – Rückmeldung oder Stillschweigen: Innert der gesetzlichen Frist meldet sich die Gemeinde entweder mit einer Bestätigung, mit Auflagen oder gar nicht. Bei Stillschweigen gilt die Anlage als genehmigt.

Besonderheiten im Kanton St. Gallen

Der Kanton St. Gallen hat in seiner Baugesetzgebung einige spezifische Regelungen, die für Solaranlagen relevant sind:

Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hat Richtlinien für die Beurteilung von Solaranlagen in sensiblen Gebieten erarbeitet. Diese Richtlinien geben den Gemeinden Orientierung und sorgen für eine einheitliche Praxis im gesamten Kanton.

Bemerkenswert ist die pragmatische Haltung des Kantons: Im Zweifelsfall wird zugunsten der Solaranlage entschieden, sofern die Anlage gut in die Dachfläche integriert ist. Dies hat dazu geführt, dass im Kanton St. Gallen die Ablehnungsquote für Solaranlagen-Gesuche eine der tiefsten in der Schweiz ist.

Für historische Gebäude in der Stadt St. Gallen, insbesondere im UNESCO-Welterbe-Perimeter rund um die Stiftsbibliothek, gelten strengere Vorschriften. In diesen Gebieten ist eine frühzeitige Absprache mit der Denkmalpflege empfehlenswert.

Tipps für einen reibungslosen Prozess

Gemeinde kontaktieren: Ein kurzer Anruf bei der Bauverwaltung kann viele Fragen klären und das Verfahren beschleunigen. Die Gemeindemitarbeitenden sind in der Regel gut informiert und hilfsbereit.

Installateur einbeziehen: Professionelle Solarinstallateure kennen die lokalen Vorschriften und übernehmen häufig die Meldung bei der Gemeinde als Teil ihres Dienstleistungspakets.

Nachbarn informieren: Auch wenn keine Nachbarschaftsbewilligung erforderlich ist, empfiehlt es sich, die direkten Nachbarn frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dies beugt Konflikten vor und fördert das gute nachbarschaftliche Verhältnis.

Dachgestaltung beachten: Module, die bündig mit der Dachfläche abschliessen (Indach-Montage) oder farblich an die Dacheindeckung angepasst sind, haben auch in sensiblen Gebieten bessere Chancen auf eine Genehmigung.

Fazit

Im Kanton St. Gallen ist der Weg zur eigenen Solaranlage bewilligungstechnisch so einfach wie nie. In der grossen Mehrheit der Fälle reicht eine einfache Meldung bei der Gemeinde. Nutzen Sie diese vereinfachten Rahmenbedingungen und starten Sie noch heute mit der Planung Ihrer PV-Anlage.

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