Der Kanton St. Gallen hat sein Energiekonzept grundlegend überarbeitet. Die neuen Vorgaben betreffen Neubauten, Gesamtsanierungen und die Förderung erneuerbarer Energien. Was das für Hauseigentümer und die Solarbranche bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Ein neues Kapitel in der St. Galler Energiepolitik
Der Kanton St. Gallen hat mit der Überarbeitung seines Energiekonzepts einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende gemacht. Das aktualisierte Konzept setzt ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und definiert klare Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen.
Im Zentrum steht die Erkenntnis, dass der Kanton St. Gallen sein enormes Solarpotenzial bisher nur zu einem Bruchteil ausschöpft. Die Analyse des Kantons zeigt: Würden alle geeigneten Dachflächen im Kanton mit Solaranlagen bestückt, könnte deutlich mehr Strom produziert werden, als der Kanton verbraucht. Das Energiekonzept 2026 will dieses Potenzial systematisch erschliessen.
Solarpflicht: Was gilt ab 2026?
Die Solarpflicht ist eines der zentralen Elemente des neuen Energiekonzepts. Im Einklang mit den Bundesvorgaben gilt: Neubauten mit einer Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern müssen einen Teil ihres Stroms selbst produzieren. Dies kann durch Solaranlagen auf dem Dach oder an der Fassade erfolgen.
Der Kanton St. Gallen hat diese Bundesvorgabe in seinem kantonalen Energiegesetz umgesetzt und teilweise verschärft. So gelten in bestimmten Gemeinden erweiterte Pflichten, die auch kleinere Neubauten oder Gesamtsanierungen betreffen können.
Für bestehende Gebäude gilt: Es besteht keine nachträgliche Solarpflicht. Allerdings können bei einer umfassenden Dachsanierung zusätzliche Anforderungen gelten. Der Kanton setzt hier auf finanzielle Anreize statt auf Verbote und fördert die freiwillige Installation von Solaranlagen grosszügig.
Das Energiekonzept 2026 setzt auf einen klugen Mix aus Pflichten für Neubauten und Anreizen für bestehende Gebäude – damit die Energiewende für alle funktioniert.
Verschärfte Energievorschriften für Neubauten
Neben der Solarpflicht enthält das neue Energiekonzept verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten. Die MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) wurden im Kanton St. Gallen weitgehend umgesetzt. Dies betrifft Dämmwerte, Heizungssysteme und den Gesamtenergieverbrauch.
Für Bauherren bedeutet dies: Die Planung einer Solaranlage sollte von Anfang an in das Gesamtkonzept integriert werden. Wer Dachform, -neigung und -ausrichtung optimiert, kann das Solarpotenzial maximieren und gleichzeitig die Energievorschriften problemlos einhalten.
Die Kombination von Solaranlage und Wärmepumpe ist besonders beliebt: Der selbst produzierte Solarstrom treibt die Wärmepumpe an, die das Gebäude heizt und kühlt. Dieses System erreicht höchste Effizienzwerte und reduziert die Betriebskosten auf ein Minimum.
Fördermittel im Rahmen des Energiekonzepts
Das Energiekonzept 2026 sieht eine deutliche Aufstockung der kantonalen Fördermittel vor. Der Kanton St. Gallen will in den kommenden Jahren mehr Geld für die Energiewende zur Verfügung stellen, wobei ein wesentlicher Teil in die Solarförderung fliesst.
Neue Förderschwerpunkte sind unter anderem: Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen, Fassadenanlagen für erhöhte Winterstromproduktion, ZEV-Modelle (Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch) in Überbauungen und Arealen sowie innovative Lösungen wie Agri-Photovoltaik und Solarfaltdächer.
Die Förderbeiträge werden über das Amt für Wasser und Energie abgewickelt. Die Antragstellung wurde vereinfacht und kann neu vollständig digital erfolgen. Die Bearbeitungszeiten wurden ebenfalls verkürzt, um den Solarausbau zu beschleunigen.
Auswirkungen auf die SAK und lokale EVU
Das Energiekonzept hat auch Auswirkungen auf die Energieversorgungsunternehmen im Kanton. Die SAK und die lokalen EVU werden verpflichtet, ihre Netze für die wachsende dezentrale Einspeisung auszubauen. Zudem sollen sie aktiv zur Erreichung der kantonalen Klimaziele beitragen.
Für PV-Anlagen-Betreiber bedeutet dies: Die Netzinfrastruktur wird kontinuierlich verbessert, und die Einspeisung von Solarstrom wird auch in Zukunft problemlos möglich sein. Die SAK hat bereits angekündigt, ihre Smart-Grid-Investitionen in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen.
Was bedeutet das für Hauseigentümer?
Das neue Energiekonzept schafft klare Rahmenbedingungen und starke Anreize für den Solarausbau im Kanton St. Gallen. Hauseigentümer profitieren von verbesserten Förderkonditionen, vereinfachten Verfahren und einer zukunftssicheren Netzinfrastruktur.
Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht ab, sondern nutzen Sie die aktuell günstigen Bedingungen. Fördertöpfe sind begrenzt, und wer früh handelt, profitiert am meisten. Der PV-Rechner zeigt Ihnen in wenigen Minuten, wie Ihre Solaranlage aussehen könnte und welche Förderung Sie erhalten.