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Kantonales Energiegesetz St. Gallen: Solarpflicht und Vorschriften 2026

28. April 2026 · 6 Min. Lesezeit · SM Tech GmbH

Das kantonale Energiegesetz des Kantons St. Gallen bildet den rechtlichen Rahmen für die Energiewende auf kantonaler Ebene. Seit der letzten Revision enthält es klare Vorschriften zur Solarpflicht, zu Energieeffizienz-Standards und zur Förderung erneuerbarer Energien. Ein Überblick für Hauseigentümer und Bauherren.

Das kantonale Energiegesetz im Kontext

Das kantonale Energiegesetz (EnG SG) setzt die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) um und ergänzt sie mit St. Gallen-spezifischen Bestimmungen. Es regelt die Energieeffizienz von Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Förderung der Energiewende im Kanton.

Die letzte Revision des Gesetzes hat die Anforderungen verschärft und an die Bundesvorgaben aus dem Mantelerlass angepasst. Gleichzeitig wurden die Verfahren vereinfacht und die Fördermittel aufgestockt. Der Kanton St. Gallen positioniert sich damit als fortschrittlicher Kanton in der Ostschweizer Energiepolitik.

Solarpflicht: Wer ist betroffen?

Die Solarpflicht gilt für Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 Quadratmetern. Diese Gebäude müssen einen Teil ihres Strombedarfs durch eigene Produktion decken. Die Eigenproduktion muss mindestens 10 Watt pro Quadratmeter anrechenbarer Gebäudefläche betragen.

Konkret bedeutet dies: Ein Neubau mit 400 m² Gebäudefläche muss eine PV-Anlage mit mindestens 4 kWp installieren. Für grössere Gebäude steigt die Anforderung proportional. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Pflicht zu erfüllen: Dachanlagen, Fassadenanlagen oder eine Kombination davon.

Ausnahmen von der Solarpflicht bestehen für Gebäude, bei denen eine sinnvolle Solarnutzung nachweislich nicht möglich ist (etwa bei vollständiger Nordausrichtung oder extremer Verschattung). In solchen Fällen kann eine Ersatzabgabe geleistet werden.

Die Solarpflicht für Neubauten über 300 m² schafft einen klaren Rahmen – aber auch für bestehende Gebäude lohnt sich die freiwillige Installation einer Solaranlage dank attraktiver Förderung.

Anforderungen an bestehende Gebäude

Für bestehende Gebäude gibt es keine nachträgliche Solarpflicht. Der Kanton setzt hier auf finanzielle Anreize und freiwillige Massnahmen. Bei umfassenden Dachsanierungen (Kompletterneuerung der Dacheindeckung) kann jedoch die Auflage bestehen, die Möglichkeit einer Solaranlage zu prüfen und gegebenenfalls vorzusehen.

Bei Heizungsersatz gelten strenge Anforderungen: Fossile Heizungen (Öl, Gas) dürfen in Neubauten nicht mehr eingebaut werden und bei bestehendem Gebäude nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Die bevorzugte Lösung ist eine Wärmepumpe, die ideal mit einer Solaranlage kombiniert werden kann.

Das kantonale Energiegesetz schreibt zudem einen Energieausweis der Kantone (GEAK) für bestimmte Gebäudetypen vor. Der GEAK bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes und gibt Empfehlungen für Verbesserungsmassnahmen, darunter oft die Installation einer Solaranlage.

Förderung im Rahmen des Energiegesetzes

Das kantonale Energiegesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Energieförderung im Kanton St. Gallen. Die Fördermittel werden vom Kantonsrat bewilligt und über das Amt für Wasser und Energie verwaltet.

Gefördert werden unter anderem: Solaranlagen (ergänzend zur Bundesförderung), Batteriespeicher, Wärmepumpen, Gebäudedämmung, Fensterersatz und energetische Gesamtsanierungen. Die Fördersätze werden jährlich im Rahmen des kantonalen Förderprogramms festgelegt.

Ein Novum im Kanton St. Gallen ist die gezielte Förderung von ZEV-Projekten (Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch). Der Kanton erkennt, dass ZEV-Modelle besonders effizient sind und fördert die damit verbundene Messinfrastruktur und Beratungsleistungen.

Vollzug und Kontrolle

Der Vollzug des kantonalen Energiegesetzes liegt bei den Gemeinden. Die kommunalen Bauverwaltungen prüfen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens, ob die energetischen Vorschriften eingehalten werden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden mit Richtlinien, Schulungen und Vollzugshilfen.

Für Bauherren bedeutet dies: Die Einhaltung der Energievorschriften ist integraler Bestandteil des Baubewilligungsverfahrens. Ein frühzeitiger Einbezug eines Energieberaters oder -planers stellt sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden und die optimale Lösung gefunden wird.

Fazit: Klare Regeln, starke Anreize

Das kantonale Energiegesetz St. Gallen schafft einen klaren rechtlichen Rahmen für die Energiewende im Kanton. Die Solarpflicht für Neubauten setzt ein deutliches Signal, während die grosszügige Förderung auch Besitzer bestehender Gebäude zum Handeln motiviert. Nutzen Sie die aktuell günstigen Bedingungen und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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