Wer im Kanton St. Gallen eine Solaranlage installiert, profitiert 2026 von einem attraktiven Förder-Mix aus Bundes-, Kantons- und regionalen Beiträgen. Dieser Artikel gibt Ihnen den vollständigen Überblick über alle verfügbaren Fördertöpfe und zeigt, wie Sie das Maximum herausholen.
1. Einmalvergütung des Bundes (EIV)
Die Einmalvergütung (EIV) ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für Solaranlagen. Sie wird von Pronovo, der akkreditierten Zertifizierungsstelle, ausbezahlt und steht allen Anlagenbesitzern in der Schweiz zu – unabhängig vom Kanton.
Im Jahr 2026 gelten folgende Fördersätze: Der Grundbeitrag beträgt CHF 350 pro Anlage. Dazu kommt ein Leistungsbeitrag von CHF 320 pro installiertem Kilowatt-Peak (kWp). Für eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus ergibt das eine EIV von CHF 3'550.
Wichtig zu wissen: Die EIV wird einmalig ausbezahlt, nachdem die Anlage in Betrieb genommen und bei Pronovo registriert wurde. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate. Die EIV ist nicht steuerpflichtig, da sie als Investitionskostenbeitrag gilt.
Eine 10-kWp-Anlage erhält 2026 eine Einmalvergütung von CHF 3'550 – das sind rund 16 % der Bruttoinvestition.
2. Kantonale Energieförderung St. Gallen
Der Kanton St. Gallen ergänzt die Bundesförderung mit eigenen Förderprogrammen. Besonders attraktiv sind die Zusatzbeiträge für Batteriespeicher, die den Eigenverbrauch deutlich erhöhen und das Stromnetz entlasten.
Die kantonale Förderung wird über das Amt für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen abgewickelt. Die Förderbeiträge werden jährlich angepasst und sind an bestimmte technische Anforderungen geknüpft. Für 2026 sind insbesondere folgende Programme relevant:
Batteriespeicher-Förderung: Der Kanton fördert die Installation von Batteriespeichern in Kombination mit PV-Anlagen. Der Förderbeitrag ist abhängig von der Speicherkapazität und kann mehrere Hundert bis über Tausend Franken betragen. Die genauen Sätze werden jährlich festgelegt.
Zudem gibt es kommunale Förderprogramme: Einzelne Gemeinden im Kanton St. Gallen bieten zusätzliche Förderbeiträge an. Es lohnt sich, bei der eigenen Gemeinde nachzufragen. Städte wie St. Gallen, Rapperswil-Jona und Wil haben teils eigene Energieförderungsprogramme.
3. SAK-Rückspeisetarif
Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) sind der grösste Energieversorger in der Region und betreiben das Verteilnetz in weiten Teilen des Kantons St. Gallen sowie in Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden.
Der SAK-Rückspeisetarif vergütet den ins Netz eingespeisten Solarstrom. Der Tarif variiert saisonal: Im Sommer, wenn viel Solarstrom produziert wird, ist die Vergütung tendenziell tiefer, im Winter höher. Dieses Modell soll Anreize schaffen, möglichst viel Solarstrom im Winter zu produzieren.
Neben dem Rückspeisetarif bietet die SAK auch Herkunftsnachweise (HKN) an. Diese bescheinigen, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, und können zusätzlich vergütet werden. Für grössere Anlagen kann sich der Verkauf von HKN finanziell lohnen.
Das Netzanschlussverfahren der SAK ist unkompliziert: Nach der Anmeldung Ihrer PV-Anlage prüft die SAK den Netzanschluss und stellt gegebenenfalls einen Zweirichtungszähler bereit. Die Kosten für den Zählerwechsel trägt in der Regel die SAK.
4. Steuerlicher Abzug
Ein oft unterschätzter Förderfaktor ist die steuerliche Abzugsfähigkeit. Im Kanton St. Gallen sind die Investitionskosten für Solaranlagen vollumfänglich als Liegenschaftsunterhalt von den Einkommenssteuern abziehbar – sowohl bei den Kantons- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer.
Die Steuerersparnis hängt vom steuerbaren Einkommen ab. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 und einer Investition von CHF 22'000 kann die Steuerersparnis im Kanton St. Gallen rund CHF 3'500 bis CHF 5'000 betragen. Je höher das steuerbare Einkommen, desto grösser die Ersparnis.
Trotz der Eigenmietwert-Reform 2026 bleibt die Abzugsfähigkeit für energetische Sanierungen und Solaranlagen erhalten. Der Gesetzgeber hat diese Ausnahme bewusst beibehalten, um die Energiewende nicht zu bremsen.
Die Kombination aus EIV, kantonaler Förderung und Steuerabzug kann die effektiven Kosten einer Solaranlage um 40 bis 50 % reduzieren.
5. So maximieren Sie Ihre Förderung
Um das Maximum an Förderung herauszuholen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Schritt 1: Nutzen Sie den PV-Rechner, um die optimale Anlagengrösse für Ihr Dach zu ermitteln. Der Rechner berücksichtigt Dachfläche, Ausrichtung, Neigung und Ihren Stromverbrauch.
Schritt 2: Prüfen Sie, ob ein Batteriespeicher für Sie sinnvoll ist. In Kombination mit der kantonalen Förderung kann sich ein Speicher besonders schnell amortisieren und den Eigenverbrauch auf 60 bis 80 % steigern.
Schritt 3: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über allfällige kommunale Förderprogramme. Manche Gemeinden bieten zusätzliche Beiträge, die nicht kantonal koordiniert werden.
Schritt 4: Planen Sie den Steuerabzug mit Ihrem Treuhänder. In manchen Fällen lohnt es sich, die Investition auf zwei Steuerjahre zu verteilen oder mit anderen energetischen Massnahmen zu kombinieren.
Schritt 5: Reichen Sie die Fördergesuche rechtzeitig ein. Die Pronovo-Anmeldung sollte möglichst zeitnah nach Inbetriebnahme erfolgen, um die EIV schnell zu erhalten.
Fazit: Kanton St. Gallen ist ein attraktiver Solarstandort
Die Kombination aus Bundesförderung, kantonalen Zusatzbeiträgen, SAK-Rückspeisetarif und steuerlichem Abzug macht den Kanton St. Gallen zu einem der attraktivsten Solarstandorte der Schweiz. Eine typische 10-kWp-Anlage mit einer Bruttoinvestition von CHF 22'000 kann dank aller Förderinstrumente auf effektive Nettokosten von unter CHF 14'000 reduziert werden.
Mit einer jährlichen Einsparung von rund CHF 1'800 durch Eigenverbrauch und Rückspeisung amortisiert sich die Anlage in etwa 8 Jahren – bei einer Lebensdauer von über 25 Jahren. Die restlichen 17+ Jahre produziert Ihre Anlage praktisch kostenlosen Strom.