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ZEV im Kanton St. Gallen: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch richtig umsetzen

15. April 2026 · 8 Min. Lesezeit · SM Tech GmbH

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eines der mächtigsten Instrumente, um die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zu maximieren. Im Kanton St. Gallen bieten Mehrfamilienhäuser, Überbauungen und gemischte Areale ideale Voraussetzungen für ZEV-Modelle. Wie Sie einen ZEV gründen und was Sie beachten müssen.

Was ist ein ZEV?

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es mehreren Verbrauchern, den Solarstrom einer gemeinsamen PV-Anlage direkt zu nutzen. Statt jeden Verbraucher einzeln ans Netz anzuschliessen, wird der Solarstrom innerhalb des Zusammenschlusses verteilt und abgerechnet.

Das Prinzip ist einfach: Der Gebäudeeigentümer oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft installiert eine Solaranlage auf dem Dach. Der produzierte Strom wird zuerst den teilnehmenden Verbrauchern zur Verfügung gestellt. Nur der Überschuss, der nicht verbraucht werden kann, wird ins Netz eingespeist. Und nur der Mehrbedarf, der nicht durch die Solaranlage gedeckt werden kann, wird aus dem Netz bezogen.

Seit dem neuen Energiegesetz 2026 wurden die Rahmenbedingungen für ZEV deutlich verbessert. Der Zusammenschluss kann nun auch über angrenzende Grundstücke und über öffentlichen Grund hinweg gebildet werden. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Quartierstrommodelle und Arealvernetzungen.

Ein ZEV kann den Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 30 % auf 60 bis 80 % steigern – der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage.

ZEV-Gründung: Schritt für Schritt

1. Machbarkeit prüfen: Klären Sie, ob Ihr Gebäude oder Ihre Überbauung die Voraussetzungen für einen ZEV erfüllt. Grundsätzlich muss eine ausreichend grosse Solaranlage vorhanden oder geplant sein, und mindestens zwei Verbraucher müssen teilnehmen.

2. Teilnehmer gewinnen: In einem Mehrfamilienhaus müssen nicht alle Mieter oder Stockwerkeigentümer teilnehmen. Es genügt, wenn sich eine Mehrheit für den ZEV ausspricht. Mieter haben ein gesetzliches Recht, dem ZEV beizutreten oder ihn abzulehnen.

3. ZEV-Reglement erstellen: Das Reglement regelt die Rechte und Pflichten der Teilnehmer, die Stromkostenverteilung und die Abrechnungsmodalitäten. Es empfiehlt sich, das Reglement von einem Fachmann erstellen zu lassen.

4. Messinfrastruktur installieren: Jeder Teilnehmer benötigt einen eigenen Stromzähler (Smart Meter). Die SAK oder das lokale EVU stellt die übergeordnete Messung bereit und erfasst den Gesamtbezug und die Gesamteinspeisung.

5. Beim Netzbetreiber anmelden: Der ZEV wird bei der SAK oder dem lokalen EVU angemeldet. Der Netzbetreiber passt den Netzanschluss an und stellt die Abrechnung um.

6. Abrechnung aufsetzen: Der ZEV-Betreiber rechnet den Strom gegenüber den Teilnehmern ab. Hierfür gibt es spezialisierte Software-Lösungen, die den Prozess weitgehend automatisieren.

Wirtschaftlichkeit eines ZEV in St. Gallen

Die Wirtschaftlichkeit eines ZEV hängt von mehreren Faktoren ab: Anlagengrösse, Anzahl Teilnehmer, Verbrauchsprofile und Stromtarife. Grundsätzlich gilt: Je mehr Teilnehmer und je vielfältiger die Verbrauchsprofile, desto höher der Eigenverbrauchsanteil und desto wirtschaftlicher der ZEV.

Ein Rechenbeispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten in der Stadt St. Gallen. Die Solaranlage hat 30 kWp und produziert rund 28'000 kWh pro Jahr. Ohne ZEV würden rund 70 % des Solarstroms ins Netz eingespeist. Mit ZEV nutzen die Bewohner rund 65 % des Stroms selbst.

Der finanzielle Vorteil: Der Solarstrom wird den ZEV-Teilnehmern zu einem Preis von ca. 20 bis 22 Rappen pro kWh verkauft – günstiger als der Netzbezugspreis, aber deutlich mehr als der Rückspeisetarif der SAK. Alle Seiten profitieren: Die Teilnehmer zahlen weniger, und der Anlagenbetreiber erzielt höhere Einnahmen als bei der reinen Netzeinspeisung.

SAK und ZEV: Zusammenarbeit in der Praxis

Die SAK unterstützt ZEV-Modelle aktiv und bietet spezifische Abrechnungslösungen an. Der Netzbetreiber stellt sicher, dass die Messung korrekt erfolgt und dass der ZEV netztechnisch sauber eingebunden ist.

In der Praxis bedeutet dies: Die SAK liefert weiterhin den Ergänzungsstrom (den Strom, den die Solaranlage nicht decken kann) und nimmt den Überschussstrom zu ihrem Rückspeisetarif ab. Die interne Abrechnung zwischen ZEV-Betreiber und Teilnehmern erfolgt unabhängig von der SAK.

Für grössere ZEV-Projekte bietet die SAK auch Beratungsleistungen an. Die Energiefachleute der SAK helfen bei der Dimensionierung der Anlage, der Planung der Messinfrastruktur und der Optimierung des Eigenverbrauchs.

Batteriespeicher im ZEV

Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch eines ZEV nochmals deutlich steigern. Der Speicher wird tagsüber mit überschüssigem Solarstrom geladen und abends und nachts entladen, wenn kein Solarstrom produziert wird.

In einem ZEV-Kontext ist der Batteriespeicher besonders wirtschaftlich, weil er von mehreren Teilnehmern genutzt wird und somit besser ausgelastet ist als in einem Einfamilienhaus. Die kantonale Förderung für Batteriespeicher verbessert die Wirtschaftlichkeit zusätzlich.

Empfehlung: Für einen ZEV mit 8 bis 12 Wohneinheiten und einer 30-kWp-Anlage empfehlen wir einen Batteriespeicher von 15 bis 20 kWh. Damit lässt sich der Eigenverbrauch typischerweise auf 75 bis 85 % steigern.

Fazit: ZEV lohnt sich im Kanton St. Gallen

Der ZEV ist ein leistungsstarkes Instrument, um die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage im Kanton St. Gallen zu maximieren. Die verbesserten Rahmenbedingungen seit 2026, die Unterstützung durch die SAK und die kantonale Förderung machen den ZEV besonders attraktiv. Ob Mehrfamilienhaus, Überbauung oder Gewerbeareal – prüfen Sie die ZEV-Option für Ihre Liegenschaft.

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